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Hermanns Wagner Brück Rechtsanwälte

Kartellrecht und Fusionskontrolle

Wir beraten und vertreten Unternehmen sowie Verbände zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts.

Die kartellrechtliche Tätigkeit erstreckt sich dabei von der Prüfung der Vereinbarkeit einzelner Verträge wie z. B. Lizenz- oder Vertriebsverträge mit nationalem und europäischem Kartellrecht bis hin zur umfassenden Beratung in- und ausländischer Unternehmen bei komplexeren und kartellrechtlich „sensiblen“ Vorhaben oder Verfahren wie beispielsweise der Teilnahme an Informationsaustauschsystemen (Marktinformationssystemen) oder dem Aufbau und der Umsetzung von „Compliance-Programmen“. Darüber hinaus entwerfen und verhandeln wir für unsere Mandanten Kooperationsverträge in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Spezialisierung, Einkauf und Vertrieb sowie Lizenz- und Vertriebsverträge.

Ein weiterer Schwerpunkt der kartellrechtlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung unserer Mandaten in Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt oder der Europäischen Kommission sowie der Vertretung in etwaigen Rechtsmittelverfahren vor den deutschen oder europäischen Gerichten. Betrifft das Vorhaben auch ausländische Rechtsordnungen, kooperieren wir mit unseren spezialisierten und angesehenen Partnerkanzleien „vor Ort“.

Ferner beraten und vertreten wir Mandanten in kartellbehördlichen Bußgeld- und Missbrauchsverfahren. Unsere forensische Tätigkeit umfasst die Abwehr bzw. Durchsetzung kartellrechtlicher Ansprüche, insbesondere Unterlassungs-, Belieferungs- und/oder Schadensersatzansprüche vor den zuständigen Kartellgerichten.

HWB